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Neuerungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. Uni-KV

Donnerstag, 04.04.2019

Die viel diskutierten Neuerungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle sind nunmehr seit 1. Juli 2018 in Kraft. Aufgrund der Übergangsregelungen kommen für einen Teil der Angestellten noch immer die alten, für andere Angestellte bereits die neuen Regelungen zur Anwendung. Letztere können sich - gerade für ältere Arbeitnehmer_innen, die länger krank sind - aufgrund der kürzeren Anspruchsdauer als durchaus nachteilig erweisen. Was die neue Rechtslage speziell für die Bediensteten von Universitäten mit sich bringt, erörterte Prof. Melzer-Azodanloo am 28. März 2019 an der Universität Klagenfurt anlässlich einer Informationsveranstaltung des Rektorats in ihrem Vortrag „Neuerungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. Uni-KV“.

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