Institut
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Das Institut vertritt die Fächer Arbeitsrecht und Sozialrecht in ihrer gesamten Breite und in ihrer nationalen, europäischen und internationalen Dimension.
Arbeitsrecht ist das Schutzrecht der unselbständig Tätigen. Unselbständig tätig sind vor allem die Arbeitnehmer:innen in ihren Beziehungen zu den Arbeitgeber:innen. Arbeitnehmer:innen haben als werthafte Ressource in erster Linie ihre Arbeitskraft anzubieten. Das Arbeitsrecht korrigiert in Bezug auf die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen die Marktgesetze in der arbeitsteilig organisierten Wirtschaft zu Gunsten der typischerweise wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer:innen. Das Arbeitsrecht ist deshalb von größter sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung.
Sozialrecht ist jenes Rechtsgebiet, das die staatlich organisierte Hilfe zu Gunsten Einzelner bei Eintritt bestimmter fundamentaler Lebensrisken regelt. Es verwendet dabei mehrere Regelungskonzepte, so etwa die Sozialversicherung, das System der Versorgung oder das Konzept der Sozialhilfe. Das Sozialrecht ist daher ebenfalls von herausragender sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bedeutung.
Aufgabe des Instituts ist es, die beiden Fächer auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu pflegen und den Studierenden eine möglichst gute Ausbildung in den beiden Fächern mitzugeben. Es ist auch Ansprech- und Netzwerkpartner für alle mit Arbeitsrecht beziehungsweise Sozialrecht befassten Personen und Institutionen vor allem in der Region, aber auch darüber hinaus. Das Institut ist daher sowohl national als auch international mit gleichen und ähnlichen Forschungseinrichtungen vernetzt. Seine Mitglieder wirken an nationaler und internationaler Fachliteratur und einschlägigen wissenschaftlichen Veranstaltungen mit.
Gert-Peter Reissner
Institut für Arbeitsrecht und SozialrechtInstitut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Nadine Müller
Institut für Arbeitsrecht und SozialrechtInstitut für Arbeitsrecht und Sozialrecht