Vorlesungsprüfung
Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner
Prüfungstermine | |
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10.10.2023 | |
22.11.2023 | |
29.1.2024 |
ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Friedrich
Prüfungstermine | |
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9.10.2023 | |
20.11.2023 | |
30.1.2024 |
ao. Univ.-Prof. Dr. Nora Melzer
Prüfungstermine | |
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4.10.2023 | |
1.12.2023 | |
26.1.2024 | |
WICHTIGE INFORMATIONEN zur ANMELDUNG für die VORLESUNGSPRÜFUNG "INDIVIDUELLES UND KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT"
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Die Prüfungseinteilung ist auf der Homepage unter Prüfungseinteilung sowie als Aushang am Institut nach Ende der Anmeldefrist ersichtlich.
- Für Prüfungskandidat:innen, die zum 1. Mal zur VO-Prüfung antreten, gilt die folgende PrüferIneinteilung entsprechend den letzten zwei Ziffern der Matrikelnummer (gültig für die Termine Mai 2023, Juni/Juli 2023 und Oktober 2023):
Je nach den letzten 2 Zahlen Ihrere Matrikelnummer melden Sie sich bitte selber an und sehen, bei welchem Prüfer:in Sie die Prüfung absolvieren müssen:
- ab Mai 2023
01-25: Prof. Friedrich
26-50: Prof. Melzer
51-00: Prof. Reissner
- ab November 2023:
01-25: Prof. Reissner
26-50: Prof. Friedrich
51-00: Prof. Melzer
- Dann wird das Rad um 25 weiter gedreht.
- Für Prüfungskandidat:innen, die zum 2. oder 3. Mal zur VO-Prüfung antreten, gilt die PrüferIneinteilung wie zuvor: Der Zweitantritt zur VO-Prüfung erfolgt nach wie vor bei Ihrem Erstprüfer bzw. Ihrer Erstprüferin! Treten Sie zum 3. Mal zur VO-Prüfung an, können Sie sich Ihren Prüfer/Ihre Prüferin frei wählen.
- Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbeachtung der PrüferInzuteilung die Prüfungskandidatin bzw der Prüfungskandidat vom Institut abgemeldet wird.
- Grundlage für die Prüfung ist die Vorlesung "Individuelles und Kollektives Arbeitsrecht". Die Teilnahme an einem Kurs aus Individual- bzw Kollektivarbeitsrecht wird angeraten. Als Lernunterlage von wird "Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht" von Prof. Reissner empfohlen. Weitere Lernunterlagen siehe VO-Plan.
- Die konkrete Prüfungseinteilung ist nach Ende der Anmeldefrist auf der Homepage des Instituts unter "Prüfungseinteilung" ersichtlich!
- Aufgrund der zu erwartenden großen Zahl an Prüfungskandidat:innen ist damit zu rechnen, dass nicht nur an dem oben angegebenen Tag, sondern auch an vorangehenden und nachfolgenden Tagen geprüft wird.
- Die Einteilung der Prüfungskandidat:innen erfolgt von Seiten des Instituts ohne weiteres Einteilungsprinzip nach dem Zufall. In besonderen Fällen (Kollision des Prüfungstermins mit anderen unaufschiebbaren Terminen) wenden Sie sich bitte - vor Ende der Anmeldefrist - per Mail an arbeitsrecht(at)uni-graz.at.
- Es wird von § 29 Abs 2 des Satzungsteils "Studienrechtliche Bestimmungen" Gebrauch gemacht, bei unentschuldigtem Fehlen bei der Fachprüfung die Kandidatin bzw den Kandidaten erst nach Ablauf von acht Wochen oder zum übernächsten Termin neuerlich zur Prüfung zuzulassen.
Gert-Peter Reissner
Institut für Arbeitsrecht und SozialrechtInstitut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Michael Friedrich
Institut für Arbeitsrecht und SozialrechtInstitut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Nora Melzer
Institut für Arbeitsrecht und SozialrechtInstitut für Arbeitsrecht und Sozialrecht