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Mittwoch, 13.11.2024

Assistentinnen des Instituts als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am OGH

OGH

Für Univ.-Ass. gibt es im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen die Möglichkeit, für vier Monate als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs tätig zu werden. Dies bietet nicht nur die Gelegenheit, das eigene Forschungsgebiet aus der (höchst-)gerichtlichen Praxis kennenzulernen, sondern auch in andere Rechtsgebiete einzutauchen und in prozessualer Hinsicht praktische Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus hat man die einmalige Möglichkeit, an Senatssitzungen des OGH teilzunehmen. Im Jahre 2024 waren auf diese Weise die Univ.-Ass. Dr. Verena Vinzenz und Mag. Anna Zaversky am OGH für die Senate 8, 9 und 10 – die für Arbeitsrecht und Sozialrecht zuständig sind – tätig. Sie trafen dabei unter anderem auch ehemalige Assistent:innen der Fakultät, so etwa den Hofrat des OGH Dr. Peter Vollmaier oder den Richter im Evidenzbüro Dr. Clemens Jenny und viele andere.

Der Wissenschaftliche Dienst (Evidenzbüro) unterstützt die Mitglieder des OGH bei der Sammlung der für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen Grundlagen. Im Wissenschaftlichen Dienst werden Richter:innen aus den Sprengeln der Oberlandesgerichte, die dem Präsidenten des OGH zugeteilt sind, Richteramtsanwärter:innen und eben wissenschaftliche Mitarbeiter:innen tätig. Sie unterstützen die Senate durch die Vorbereitung der höchstgerichtlichen Entscheidungen, indem sie den Sachverhalt, das bisherige Verfahren sowie die Judikatur und das einschlägige Schrifttum zu einem vom zuständigen Senatsmitglied („Berichterstatter:in“) übermittelten Akt aufbereiten. Im Zuge dieser Stellungnahmen werden die dem OGH vorgelegten Rechtsmittel formell (Rechtzeitigkeit, Statthaftigkeit) und materiell (Zulässigkeit, inhaltliche Berechtigung) geprüft sowie konkrete Rechtsfragen vertieft bearbeitet.

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Die Universität Graz wurde durch Tobias Tatschl und Jakob Deutscher vertreten.

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