Arbeitsrecht studieren
Modul G: Arbeitsrecht und Sozialrecht ist im 1. Studienabschnitt angesiedelt und besteht aus der mündlichen Vorlesungsprüfung „Individuelles und kollektives Arbeitsrecht“ sowie der 1-stündigen Vorlesungsübung „Sozialrecht“. Empfohlen wird für den Teil Arbeitsrecht der Besuch der 4-stündigen Vorlesung aus individuellem und kollektivem Arbeitsrecht sowie die Teilnahme am Kurs sowie – bei entsprechender Prüfungsreife – an den Repetitorien (bzw ab Wintersemester 2023/24 an den Übungen) zur Prüfungsvorbereitung.
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Mag. Nadine Müller
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