Der BABE-Kollektivvertrag wurde 2005 erstmalig abgeschlossen und bildet seither die zentrale Rechtsgrundlage für Dienstverhältnisse zu privaten Bildungseinrichtungen. Der BABE-KV wurde 2010 gesatzt und gilt zB für BFI, Volkshochschulen oder Berlitz Austria. Am 24.10.2014 referierte und diskutierte Prof. Löschnigg gemeinsam mit Wolfgang Gruber, dem Vorsitzenden der BABE, über Struktur, Inhalte und Probleme dieses KV.