Homeoffice, Online Teaching, Distance Learning sind die Reaktion der Universitäten auf die durch das Coronavirus geänderten Lehr-und Forschungsbedingungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden und werden dabei nur beschränkt berücksichtigt bzw angepasst. Teilweise gehen die Universitäten vom guten Willen aller Beteiligten aus und hoffen, dass rechtliche Konfrontationen nicht eintreten werden. Teilweise wird die rechtliche Auseinandersetzung mit der Fülle anderer, existenziellerer Problembereiche entschuldigt.
Die Universitätspersonalrechtlichen Gespräche 2020 an der Johannes Kepler Universität Linz haben sich im November – d.h. zwischen zwei. Lockdowns – teilweise in Präsenz, teilweise online mit dieser Thematik aus verfassungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht auseinandergesetzt. Die Publikation, herausgegeben von Prof. Löschnigg, sammelt die aus dieser Veranstaltung resultierenden Beiträge „Distance Learning im Lichte von Wissenschaftsfreiheit, Bildungsauftrag und Wissenschaftsverwaltung“, „Arbeit im Homeoffice „an“ der Universität – Zu den Auswirkungen der Neuregelungen aufgrund von COVID-19 für Universitätsmitarbeiter_innen“, „Distance Teaching und Urheberrecht – wem gehören Lehrmittel und Arbeitsergebnisse?“ oder „Online-Prüfungen an Universitäten infolge der Covid-19-Pandemie: Ein Grenzgang zwischen Notwendigkeit und Strafbarkeit“.