Herr Verfassungsrichter RA Dr. Christoph Herbst, M.B.L., referierte zum Thema "Auswirkungen der etwaigen Einführung einer Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof - zum Verhältnis der Höchstgerichte" am 17.10.2012.
In seinem Vortrag referierte Dr. Herbst über die drei Höchstgerichte (OGH, VwGH und VfGH), die für das österreichische Bundesverfassungsrecht eine klare Aufgabenzuordnung vorgenommen haben. Diese Änderungen ergeben sich durch einfachgesetzliche Regelungen, vor allem aber durch die Schaffung neuer Behördenorganisationen (zB Verwaltungsgerichte der Länder) und durch unionsrechtliche Entwicklungen (zB Charta der Grundrechte der Europäischen Union). Vor diesem Hintergrund soll das Verhältnis der Höchstgerichte zueinander in der Vergangenheit und in der Zukunft diskutiert werden.
Herr Dr. Herbst absolvierte von 1978 bis 1982 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und war dort von 1982 bis 1985 Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Im Anschluss war er bis 1992 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Verfassungsgerichtshof, wo er 1990 die Verwaltungsdienstprüfung des Bundes für die allgemeine Verwaltung ablegte. Seit 1995 ist Dr. Herbst als Rechtsanwalt in der Kanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH und seit 2011 als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes tätig.