Am 23.01.2013 referierte Mag. Dr. Hans G. Zeger über Datenschutz und Privatsphäreregelungen, welche auf den Schutz natürlicher Personen abstellen. Sowohl die EU-Datenschutzrichtlinie als auch das DSG 2000 verstehen unter personenbezogene Daten nicht nur Angaben zu einer identifizierten ("bestimmten") Person, sondern auch alle Angaben, die auf eine bestimmbare Person verweisen. In der EU-Grundrechtecharta findet sich dieser Gedanke in Art. 8 verallgemeinert. Moderne Entwicklungen im Internet, wie Web2.0, Social Media oder Onlinemarketing (Stichwort "User targeting"), versuchen Personen individuell anzusprechen, ohne sie jedoch im traditionellen Sinn zu identifizieren. Zeger sprach in diesem Zusammenhang von funktioneller Identität. Welche Konsequenzen das für ein neues Datenschutzrecht hat, wurde ebenso diskutiert, wie die Ansätze im Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer "Datenschutz-Grundverordnung", für den Grundrechtsschutz oder für die Strafverfolgung?
Mag. Dr. Hans G. Zeger studierte Philosophie, Mathematik und Sozialwissenschaften. Seit 1990 wirkt er als Lektor an verschiedenen Universitäten, ua in Wien, Innsbruck und Linz. Er ist Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt, Obmann der "ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz" und Geschäftsführer der "e-commerce monitoring GmbH". Als Autor ist er mit "MENSCH.NUMMER.DATENSATZ, Unsere Lust an totaler Kontrolle" (2008), "Paralleluniversum Web2.0" (2009) und zahlreichen weiteren Fachpublikationen in Erscheinung getreten.