Am Montag, dem 22.05.2017, fand die Konferenz „Querschnittsmaterie Gesundheitsrecht – Was ist neu, was wird anders?“ statt, organisiert vom Institut für Europäische Rechtspolitik. Das Gesundheitsrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie mit zivil-, straf- und öffentlich-rechtlichen Komponenten. Damit sind verschiedenste Aspekte und Bereiche der Rechtsordnung angesprochen, wie zB die Rechtsstellung von Patienten, Ärzten und Krankenhäusern sowie die Grundlagen der Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und natürlich auch begleitende rechtliche und ethische Rahmenbedingungen. In all diesen Bereichen sind nicht zuletzt angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen, der sich verändernden Bedürfnissen der Patienten und der demographischen Entwicklung laufend Anpassungen des Gesundheitssystems notwendig, um die steigende Nachfrage an Leistungen der medizinischen Versorgung zu erfüllen und den Anforderungen der Patienten gerecht zu werden. Um die vielfältigen Problemstellungen und Herausforderungen im Gesundheitsbereich zu erkennen und ihnen gerecht zu werden, ist es geboten, diese nicht nur getrennt nach einzelnen Rechtsbereichen zu betrachten. Vielmehr bietet es sich an, materienübergreifend einen Blick auf ausgewählte zentrale Neuerungen im Gesundheitsrecht zu werfen.
Hochspannende Vorträge zu strafrechtlichen Aspekten (Univ.-Prof. Mag. Dr. Hannes Schütz, Univ.-Prof. Dr. Peter Schick) sowie zu aktuell politischen Geschehnissen (Landesrat Mag. Christopher Drexler, Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger Mjur) gestalteten den ersten Teil des Programms. Darauf folgte eine kritische Auseinandersetzung von ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat zu den arbeitsrechtlichen Implikationen bezüglich der Entgeltfortzahlung und eine Darstellung der internationalen Dimension von ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl. Im Anschluss konnten sich die Teilnehmer über die aufgeworfenen Fragestellungen bei einem gemeinsamen Abendessen unterhalten.