Mit dem „Praktikerseminar aus Arbeits-und Sozialrecht“ soll ein weiteres Verbindungsglied zwischen universitärer Forschung und den praktischen Anwendungsfeldern des Arbeits- und Sozialrechts hergestellt werden. Von 2006 bis 2012 wurden die Seminare von ao.Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner organisiert. Mit 2014 hat VAss Dr. Michael Friedrich die Neustrukturierung und wissenschaftliche Leitung der Veranstaltungsreihe übernommen. Am 5. November referierte RA Dr. Stefan Kühteubl zur „Kollektivvertragsfähigkeit von freiwilligen Berufsvereinigungen und Vereinen, insbesondere im Zusammenspiel mit Satzung und Mindestlohntarif“ und Dr. Michael Friedrich zum „(Wechsel der) Kollektivvertragsangehörigkeit“.