Was eine Garantie des Arbeitskampfes in Form von Grundrechtspositionen anlangt, war man in Österreich restriktiv. So wurde der unter anderem in Art 11 EMRK geregelten Koalitionsfreiheit von der herrschenden Lehre keine besonders weitgehende Bedeutung für den gegebenen Zusammenhang zugemessen. Um das Jahr 2009 jedoch hat der für die Auslegung der EMRK zuständige EGMR eine Judikaturwende eingeleitet und ein Grundrecht auf Streik angenommen. Im Vortrag wird der Frage nachgegangen, wie dieses Grundrecht nach der EMRK und damit auch nach österreichischem Recht ausgeprägt ist.
Mittwoch, 25. Juni 2025, 18 Uhr c.t
Steiermärkische Sparkasse, SparkassenCenter, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz, Eingang Landhausgasse
Keine Anmeldung notwendig