Diplomarbeiten und Dissertationen
Alle Informationen zum Studienabschluss am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Diplomarbeiten
Vergabe und Betreuung
Diplomarbeiten am Institut für Arbeits- und Sozialrecht werden vergeben und betreut durch:
- Ao. Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Friedrich
- Ao.Univ.-Prof.in Dr.in iur. Nora Melzer
- Univ.-Prof. Dr. iur. Gert-Peter Reissner
Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Vergabe eines Diplomarbeitsthemas aus dem Fach Arbeits- und Sozialrecht ist ein besonderes Interesse an den facheinschlägigen Themen, belegt zB durch überdurchschnittliche Noten bei der Vorlesungsprüfung Individuelles und Kollektives Arbeitsrecht, dem Besuch zusätzlicher Lehrveranstaltungen des Instituts oder sonstigem Engagement.
Thema der Diplomarbeit
Die Studierenden haben selbst Themenvorschläge zu erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO und der Suchmaschine des Österreichischen Bibliothekenverbundes (OBVSG) durchzuführen.
Nach diesem Schritt ist ein Termin mit dem:der gewünschten Betreuer:in zu vereinbaren, bei dem die erarbeiteten Themenvorschläge diskutiert werden. Schlussendlich wird gemeinsam ein Thema formuliert.
Disposition/Gliederung
Die Erarbeitung einer Gliederung der Diplomarbeit durch die Studierenden erfolgt eigenständig und wird von einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit der Betreuerin bzw dem Betreuer bis zur Approbierung der Gliederung begleitet. Neben der Besprechung der vorläufigen Gliederung soll in den Gesprächen mit dem:der Betreuer:in bereits wesentliche Literatur und Judikatur erörtert werden.
Betreuungsangebot
Das Betreuungsangebot besteht in den Sprechstunden. Die Möglichkeit alternativer Termine sind mit den Betreuenden direkt zu besprechen.
Informationen zu Recherche, Abfassung der Arbeit und Zitierweise
Fragen hinsichtlich der Recherche, der Abfassung der Arbeit und der gewünschten Zitierweise sind direkt mit der Betreuerin bzw dem Betreuer abzuklären.
Für Diplomarbeiten, die von Herrn Prof. Reissner betreut werden, ist der von ihm zur Verfügung gestellte Leitfaden zu beachten. Für formale Fragen des wissenschaftlichen Arbeitens, die während des Schreibprozesses auftauchen, können Studierende, die von Herrn Prof. Reissner betreut werden, nach Absprache mit ihm, die Assistent:innen des Instituts kontaktieren.
Bewertung und Begutachtung
Nach dem Hochladen der Diplomarbeit auf UGO ist die Arbeit binnen zwei Monaten zu begutachten.
Nähere Informationen hinsichtlich des Einreichprozesses finden Sie auf der Dekanatswebsite.
Defensio
Nach Abschluss der Diplomarbeit erfolgt eine Defensio in Form einer Diskussion über sensible Fragen der Arbeit.
Dissertationen
Vergabe und Betreuung
Dissertationen am Institut für Arbeits- und Sozialrecht werden vergeben und betreut durch:
- Ao. Univ.-Prof. Dr. iur. Michael Friedrich
- Ao.Univ.-Prof.in Dr.in iur. Nora Melzer
- Univ.-Prof. Dr. iur. Gert-Peter Reissner
Allgemeine Voraussetzungen
Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zum Doktoratsstudium gilt durch den Nachweis des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Magisterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung als erbracht.
Die allgemeine Universitätsreife für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften haben jedenfalls Absolventinnen und Absolventen eines Diplomstudiums der Rechtswissenschaften einer inländischen Universität. Für nähere Informationen siehe Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (09W).
Thema der Dissertation
Die Studierenden haben selbst Themenvorschläge zu erarbeiten und eine Abfrage zu diesen in UGO und in der Suchmaschine des Österreichischen Bibliothekenverbundes (OBVSG) durchzuführen. Nach diesem Schritt ist ein Termin mit dem Betreuer zu vereinbaren, bei dem die Themenvorschläge diskutiert werden. Schlussendlich wird gemeinsam ein Thema formuliert.
Disposition/Gliederung
Die Erarbeitung einer Gliederung der Dissertation erfolgt eigenständig durch die Studierenden. Die Gliederung wird in einem oder mehreren Gliederungsgesprächen mit dem:der gewählten Betreuer:in bis zur Approbierung der Gliederung begleitet.
Betreuungsangebot
Auf Wunsch der Studierenden können im Rahmen der Sprechstunden der:des jeweiligen Betreuer:in sowohl der Fortgang der Arbeit besprochen als auch konkrete Fragen abgeklärt werden.
Informationen zu Recherche, Abfassung der Arbeit und Zitierweise
Fragen hinsichtlich der Recherche, der Abfassung der Arbeit und der gewünschten Zitierweise sind direkt mit Ihrer Betreuerin bzw Ihrem Betreuer abzuklären.
Bewertung und Begutachtung
Die Betreuenden haben nach Einreichung der Dissertation vier Monate Zeit für die Begutachtung. Nähere Informationen hinsichtlich des Einreichprozesses finden Sie auf der Dekanatswebsite.
Defensio
Nach positiver Beurteilung der Dissertation sowie positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen im Dissertations- und Spezialisierungsfach hat die Dissertantin bzw der Dissertant vor der Promotionskommission das Rigorosum in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung abzulegen. Dieses besteht aus der Verteidigung der Dissertation (defensio dissertationis) sowie der Überprüfung der Kenntnisse der Dissertantin bzw des Dissertanten im Dissertationsfach.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz