Unser Studienangebot
Die Mitarbeiter:innen des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht bieten Lehrveranstaltungen auf Grundlage der geltenden Studienpläne an. Der Fokus liegt dabei auf studierendenzentrierter Lehre, welche neben einer gut verständlichen Vermittlung von theoretischem Wissen immer wieder auf die Anforderungen der Praxis Bezug nimmt.
Diplomstudium der Rechtswissenschaften (22W)
Erster Studienabschnitt: Modul G (Arbeits- und Sozialrecht)
VO Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
In der Vorlesung, die 6 ECTS wert ist, werden Studierenden die Grundzüge des Arbeitsrechts präzise und problemorientiert vorgestellt. Die Vorlesungsprüfung ist mündlich abzulegen.
VU Sozialrecht
Die Vorlesung mit Übung führt Studierende in die Grundzüge des Sozialrechts, insbesondere des Sozialversicherungsrechts ein. Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit 1,5 ECTS, in der sich die Note aus Mitarbeit und schriftlicher Klausur zusammensetzt.
Erster Studienabschnitt: FWF
UE Prüfungsvorbereitung zur VO Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Die UE kann als freies Wahlfach (FWF) im ersten Studienabschnitt angerechnet werden und wird zur Vorbereitung auf die mündliche Vorlesungsprüfung empfohlen. Inhalt der Lehrveranstaltung ist die Wiederholung und Verfestigung der wesentlichen Inhalte der Prüfung anhand von kurzen Fällen sowie der Absolvierung einer ca 30-minütigen multiple-choice Prüfung.
Zweiter Studienabschnitt: Modul N Spezialisierung (Arbeit - Recht - Soziales)
Die Inhalte des Spezialisierungsschwerpunkts knüpfen an die Inhalte des Moduls G „Arbeits- und Sozialrecht“ des Diplomstudiums für Rechtswissenschaften an und ergänzen, vertiefen und erweitern diese um zentrale und besonders praxisrelevante Aspekte.
KS Arbeitsrecht - Vertiefung
Im Fokus dieser Lehrveranstaltung liegen ausgewählte Bereiche des Arbeitsrechts wie bspw das Kollektivvertragsrecht, Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht oder im Antidiskriminierungsrecht. Die Beurteilung erfolgt anhand einer schriftlichen Klausur und der mündlichen Mitarbeit der Studierenden. Durch die positive Absolvierung des Kurses erlangen Studierende 5 ECTS.
VO Sozialrecht - Vertiefung
In der LV Grundlagen des Sozialrechts sollen neue Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das „klassische“ Sozialrecht behandelt werden. Sind die herkömmlichen Methoden und Mittel des Sozialrechts den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen gewachsen?
Dies betrifft insb die fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt. Aus sozialrechtlicher Sicht sind die Technisierung und deren Auswirkungen etwa im Bereich des Krankenversicherungsrechts („neue“ Krankheiten durch verstärkte Bildschirmarbeit, Reizüberlastung?) zu diskutieren aber auch im Arbeitslosenversicherungsrecht (mehr zumutbare Arbeiten für Arbeitslose oder auch Menschen mit Behinderung aufgrund technischer Hilfsmittel wie AI und Roboter?). Weiters soll die Nutzung digitaler Mittel durch die sozialrechtlichen Institutionen untersucht und diskutiert werden, so etwa die Funktionsweise von ELSY oder der ursprünglich angedachten AI-basierten Vermittlung von Arbeitslosen.
Eine weitere Herausforderung, die in dieser LV untersucht werden soll, ist die grundsätzlich zweigeschlechtliche Ausrichtung des Sozialrechts, die zudem davon ausgeht, das ein einmal „zugeordnetes“ Geschlecht auch dauerhaft von einem Menschen gelebt wird. Die Auswirkungen eines Wechsels des Geschlechts sollen sowohl im Bereich der Pensionsversicherung als auch der Krankenversicherung untersucht werden.
VU Grundlagen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts
In dieser Lehrveranstaltung, die 3 ECTS wert ist, wird den Studierenden ein Überblick über die unionsrechtlichen Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechts und deren Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen vermittelt. Die Note setzt sich aus mündlicher Mitarbeit, der Abgabe einer schriftlichen Hausarbeit sowie einer Endklausur zusammen.
VO Grundlagen des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens
In dieser Vorlesung wird den Studierenden der Ablauf des Verfahrens vor den Arbeits- und Sozialgerichten und die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zur Zivilprozessordnung nähergebracht. Die Wertigkeit der Vorlesung ist mit 1 ECTS festgelegt, von den Studierenden wird mündliche Mitarbeit und die Absolvierung einer schriftlichen Klausur verlangt.
PR Moot Court Arbeitsrecht
Durch die Teilnahme am Mootcourt Arbeitsrecht erlernen Studierende im Rahmen von Prozessspielen, die Fähigkeit, das vorhandene theoretische Wissen zum Arbeitsrecht in die Praxis umzusetzen. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird ein fiktives Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof erarbeitet und nachgestellt, wodurch die Studierenden im Team sowohl schriftliche Leistungen (Revision und Revisionsbeantwortung) als auch mündliche Leistungen (Plädoyers) zu erbringen haben. Der Moot Court Arbeitsrecht ist 6 ECTS wert.
SE Arbeitsrecht - Spezialisierung
Im Seminar Arbeitsrecht-Spezialisierung wird vertiefendes Wissen zu ausgewählten Bereichen des Arbeitsrechts vermittelt. Die Studierenden haben im Rahmen dieser Lehrveranstaltung eine Seminararbeit zu einem arbeitsrechtlichen Thema zu verfassen und diese Arbeit zu präsentieren. Das Seminar ist 5 ECTS wert.
SE Geschlechtergerechtigkeit und Diversität im Arbeitsleben
Ziel dieses Seminars ist es, den Studierenden die Verbindung zwischen Arbeit, Arbeitswelt und Gleichbehandlung aufzuzeigen. Die Lehrveranstaltung wird auf Englisch abgehalten und die Teilnehmer haben neben mündlichen Leistungen (Diskussion und Referat) auch eine schriftliche Hausarbeit und bis zu drei kleinere schriftliche Statements zu erbringen. Das Seminar ist 5 ECTS wert.
SE Sportrecht
Sport wird in dieser Lehrveranstaltung unter europa-, zivil-, öffentlich-, arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten betrachtet. Nationales und internationales Sportrecht als staatliches und als autonom geschaffenes Recht der Sportorganisationen. Schiedsgerichtsbarkeit (zB Court of Arbitration for Sport). Sportrecht auch als Querschnittsdisziplin der Rechtswissenschaften (und Teildisziplin der Sportwissenschaften), welche die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sports bzw seiner Organisationen und Verbände bestimmt und die Grenzen von deren Autonomie normiert.
Bestimmungen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht (zB Vertragsrecht, Vereinsrecht, Schadenersatzrecht, Sachenrecht), im Arbeitsrecht und Sozialrecht, im Strafrecht sowie im öffentlichen Recht unter Berücksichtigung europarechtlicher Rahmenbedingungen.
SE Arbeit und Familie
In diesem Seminar mit 5 ECTS beschäftigen sich die Studierenden mit gesellschaftspolitisch relevanten Schnittstellen von Arbeits-, Sozial-, Unternehmens-, Europarecht und Familienrecht, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit als auch unter jenen wirtschaftlichen Überlegungen. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist die von den Studierenden zu verfassende Hausarbeit und deren Präsentation.
KS Einführung in die Praxis des Arbeitsrechts
Der KS ermöglicht es Studierenden, von erfahrenen Experten Wissen über ausgewählte arbeitsrechtliche Themen, unter besonderer Berücksichtigung des praktischen Zugangs zum Arbeitsrecht, zu erlangen. Um den Studierenden die Praxis des Arbeitsrechts näherzubringen, sind Exkursionen an ein Gericht und eine Sozialpartnerschaft Teil der Lehrveranstaltung. Bei dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung mit 5 ECTS erfolgt die Beurteilung der Studierenden anhand mündlicher Mitarbeit, kurzen Hausarbeiten sowie einer Schlussklausur.
Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (09W)
Alle Lehrveranstaltungen
Doktoratskolloquium aus Arbeits- und Sozialrecht
Diese Lehrveranstaltung dient der Begleitung und Bewertung der Fortschritte der Dissertationen sowie der fachspezifischen Diskussion der Dissertant:innen. Die Wertigkeit dieses DQ ist mit 5 ECTS bemessen. Die Beurteilung erfolgt anhand der mündlichen Mitarbeit und Referaten.
SE Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in der Arbeitswelt
Ziel dieses Seminars ist es, den Studierenden, die Verbindung zwischen Arbeit, Arbeitswelt und Gleichbehandlung aufzuzeigen. Die Lehrveranstaltung wird auf Englisch abgehalten und die Teilnehmer haben neben mündlichen Leistungen (Diskussion und Referat) auch eine schriftliche Hausarbeit und bis zu drei kleinere schriftliche Statements zu erbringen. Das Seminar ist 5 ECTS wert.
SE Arbeit und Familie
In diesem Seminar mit 5 ECTS, beschäftigen sich die Studierenden mit gesellschaftspolitisch relevanten Schnittstellen von Arbeits-, Sozial-, Unternehmens-, Europarecht und Familienrecht, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit als auch unter jenen wirtschaftlichen Überlegungen. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist die von den Studierenden zu verfassende Hausarbeit und deren Präsentation.
SE Arbeitsrecht - Spezialisierung
Im Seminar wird vertiefendes Wissen zu ausgewählten Bereichen des Arbeitsrechts vermittelt. Die Studierenden haben im Rahmen dieser Lehrveranstaltung eine Seminararbeit zu einem arbeitsrechtlichen Thema zu verfassen und die Arbeit zu präsentieren. Das Seminar ist 5 ECTS wert.
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht für technische Berufe (22W)
Alle Lehrveranstaltungen
VU Arbeits- und Sozialrecht
Die Vorlesung mit Übung soll den Studierenden grundlegende Kenntnisse des Arbeits- und Sozialrechts vermitteln und sie dazu befähigen, zentrale Probleme dieser Rechtsbereiche zu erkennen und selbständig zu lösen. In die Beurteilung fließt neben einer schriftlichen Klausur auch die mündliche Mitarbeit und die Absolvierung von online-Selbsttests ein. Die VU besitzt eine Wertigkeit von 3 ECTS.
Freie Wahlfächer (FWF)
Alle Lehrveranstaltungen des Studiums der Rechtswissenschaften am Arbeits- und Sozialrechtsinstitut können auch als freie Wahlfächer absolviert werden.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz