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Geschichte des Instituts

Die Anerkennung des Arbeitsrechts und des Sozialrechts als eigenständige Rechtsdisziplinen erfolgte relativ spät. Das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz wurde erst 1970 gegründet. Bis dahin wurden die Fächer vom Institut für Handelsrecht vertreten.

Erster Professor und Gründungsvorstand des Grazer Instituts war o. Univ.-Prof. Dr. Walter Schwarz (*1926, †2000). Schwarz, der davor in der Arbeiterkammer Wien und im Bundesministerium für soziale Verwaltung als Jurist tätig war, habilitierte sich bei Rudolf Strasser an der Universität Linz mit einer Arbeit zum Betriebsübergangsrecht. Er leitete das Institut von 1970 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1996.

Als erster Assistent des Instituts erlangte Wolfgang Holzer im Jahre 1981 die Lehrbefugnis mit der Habilitationsschrift „Strukturfragen des Betriebsvereinbarungsrechts“. Holzer war in der Folge am Institut tätig und trat im Jahre 2006 als Univ.-Prof. in den Ruhestand. Er wirkt aber nach wie vor an der Forschung des Instituts aktiv mit.

Nach der Emeritierung von Walter Schwarz übernahm o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold den Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Graz. Marhold habilitierte sich 1984 an der Universität Wien und wurde 1990 auf eine Professur an die Universität Konstanz berufen, wo er auch als Dekan und Vizerektor tätig war. Auch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz bekleidete er von 1999 bis 2004 das Amt des Studiendekans. Nach 16 Jahren am Institut folgte er dem Ruf an die Wirtschaftsuniversität Wien, wo er das dortige Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht leitete.

Nach dem Weggang von Franz Marhold wurde Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg 2012 zum Institutsleiter bestellt. Günther Löschnigg hatte sich 1996 bei Walter Schwarz mit einer Arbeit zur Datenermittlung im Arbeitsverhältnis habilitiert. Neben seiner Tätigkeit als Institutsleiter hatte Löschnigg auch mehrere Funktionen an der Universität inne, als Beispiele seien hier die Tätigkeit als Vorsitzender des Betriebsausschusses sowie der Vorsitz in der Disziplinarkommission erwähnt. Günther Löschnigg ist mit 30.9.2020 in den Ruhestand getreten, unterstützt das Institut aber weiterhin. 

Seit 1.10.2020 ist Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h.c. Gert-Peter Reissner berufener Professor und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht. 2001 wurde Reissner, einem Schüler von Walter Schwarz und Wolfgang Holzer, an der Universität Graz die Venia in den Fächern Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Sozialrecht verliehen. Im Jahre 2012 wurde er zum Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck ernannt, wo er seit 2013 auch die Leitung des dortigen Instituts innehatte. Nun ist Reissner an sein Stamminstitut zurückgekehrt. (Näheres zu Prof. Reissner)

Im Jahre 2003 habilitierte sich am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Beatrix Karl. In weiterer Folge war Beatrix Karl unter anderem als Abgeordnete zum Nationalrat sowie als Bundesministerin für Wissenschaft beziehungsweise für Justiz tätig. Karl ist derzeit als ao. Univ.-Prof. karenziert und übt das Amt der Rektorin an der Pädagogischen Hochschule Steiermark aus. Dem Institut ist Beatrix Karl auch gegenwärtig im Bereich Lehre und Forschung verbunden. (Näheres zu Rektorin Karl)

In jüngerer Zeit erlangten zwei weitere Institutsmitglieder die Lehrbefugnis für die vom Institut vertretenen Fächer. Zum einen handelt es sich um ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Nora Melzer, die sich 2015 mit einer Arbeit zum Mindestlohntarif habilitiert hat. Melzer fungiert nunmehr auch als stellvertretende Institutsleiterin. (Näheres zu Prof. Melzer)

Im Jahr 2016 hat ao. Univ.-Prof. RA Dr. Michael Friedrich die Lehrbefugnis erhalten. Seine Habilitationsschrift ist dem Thema „Kollektivvertragsfähigkeit und Kollektivvertragsunterworfenheit – Gedanken zur wettbewerbsregulierenden Wirkung von Kollektivverträgen“ gewidmet. Auch Michael Friedrich hat sich bereit erklärt, die Position eines Institutsleiterstellvertreters zu übernehmen. (Näheres zu Prof. Friedrich)

Als Externem wurde Mag. Dr. Florian Mosing im Jahr 2018 die Lehrbefugnis für Arbeits- und Sozialrecht erteilt. Seine Habilitationsschrift widmete er dem Thema „Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht“. Florian Mosing ist bei der Wirtschaftskammer Steiermark beschäftigt und am Institut als Lehrbeauftragter tätig. (Näheres zu PD Mosing)

Neben den Genannten haben auch zahlreiche weitere Personen – etwa als Universitäts-, Vertrags- und Studienassistent*innen, Institutssekretär:innen, externe Lehrende, Doktorand:innen und Diplomand:innen – die Geschichte des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht geprägt. Nicht wenige von ihnen sind als hochqualifizierte Jurist:innen in Gerichten, Anwaltskanzleien, Wirtschaftstreuhandkanzleien, Sozialpartnerinstitutionen, Verwaltungsbehörden, Sozialversicherungsträgern und ähnlichen Organisationen dem Institut auf Dauer verbunden.

Univ.-Prof. Mag.iur. Dr.iur.

Gert-Peter Reissner

Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Telefon:+43 316 380 - 6626


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